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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eric Peetsch, Gestaltagent
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen
Eric Peetsch, Gestaltagent (im folgenden „Anbieter“ genannt) führt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch den Anbieter gültig.
§ 2 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.
§ 3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.
§ 4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online, per Kontaktformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an den Anbieter wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Auftragsbestätigung zugesandt. Diese Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber auf Richtigkeit zu überprüfen und per E-Mail zu bestätigen. Alternativ kann der Auftraggeber die Auftragsbestätigung ausdrucken und dann handschriftlich unterschreiben und ggf. mit Firmenstempel versehen an den Anbieter auf dem Postweg zuzusenden. Mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§ 5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Anbieter die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§ 6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die der Anbieter beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Webdesign, Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung, etc.), sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des hierfür erstellten Angebots des Anbieters. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§ 8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Der Anbieter stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
(1) Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Anbieter – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
(2) Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der Anbieter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preise des Anbieters, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§ 10 Gewährleistung, Mängel
Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Der Anbieter verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ich weise darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (CMS, Shopsysteme, Plugins etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Anbieter haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet der Anbieter bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nach Abschluss der Arbeiten nicht für aus unterlassenen oder selbst eingespielten Homepage-Updates entstandenen Schäden.
§ 12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den Anbieter bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§ 13 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise Oranienburg oder Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Abtretung von Rechten und Pflichten
Der Anbieter behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB zu übertragen, abzutreten, durch Novation zu ersetzen oder weiterzugeben.
Die Bestimmungen zu Änderungen der AGB gelten entsprechend.
Die Nutzer dürfen ihre Rechte oder Pflichten aus den AGB ohne die schriftliche Genehmigung des Anbieters in keiner Weise abtreten oder übertragen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen haben nur für die Zukunft Auswirkungen auf die Beziehung zum Nutzer.
(1) Mit der weiteren Nutzung des Dienstes akzeptiert der Nutzer die geänderten AGB. Wollen die Nutzer nicht an die Änderungen gebunden sein, müssen sie die Nutzung des Dienstes einstellen. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
(2) Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten.
Wenn es das jeweils geltende Recht erfordert, wird der Anbieter das Datum angeben, ab dem die geänderten AGB gelten.
§ 16 Keine Verzichtserklärung
Unterlässt es der Anbieter, ein Recht aus diesen AGB geltend zu machen oder eine Bestimmung aus diesen AGB durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung dar. Kein Verzicht gilt als weiterer oder anhaltender Verzicht.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.